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Unser Club besteht seit 5027 Tagen!
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Satzung
§ 1 Name
Der Fanclub des Fußballvereins "Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund" trägt den Namen "Abfahrt 23 – 100% Dalum: 100% BVB!!!"
§ 2
Der Sitz des Fanclubs ist in Dalum, Niedersachsen (49744 Geeste-Dalum)
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr geht vom 01.07. bis zum 30.06. (eine Saison).
§ 4 Zweck und Aufgabe
1. Der Fanclub hat mit seinen Mitgliedern das Bestreben den „Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund“ während seiner Heim- und Auswärtsspiele zu unterstützen und die Interessen des BVB zu wahren.
2. Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung von gemeinsamen Clubveranstaltungen.
3. Der Fanclub ist ein unpolitischer und friedvoller Verein. Er distanziert sich ausdrücklich von Mitgliedern, die gewalttätig sind und/oder eine radikale politische Ansicht verfolgen.
4. Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.
§ 5 Mitgliedschaft
1. Jede Person aus der Gemeinde Geeste, die das 18. Lebensjahr vollendet hat kann Mitglied des Fanclubs werden, wenn sie sich schriftlich mit dieser Satzung des Fanclubs einverstanden erklärt.
2. Über die Probemitgliedschaft entscheiden die Gründungsväter in relativer Mehrheitsentscheidung.
3. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds.
4. Bei Ende der Mitgliedschaft hat das ehemalige Mitglied keinen Anspruch auf Auszahlung bereits gezahlter Beiträge oder zur Auseinandersetzung des Clubvermögens.
5. Die Mitgliedschaft ist weder vererblich noch veräußerbar.
6. Die Probemitgliedschaft umfasst 2 Monate. Pro Monat der Probemitgliedschaft werden 50% der Mitgliedsbeiträge erhoben. Über Vollmitgliedschaft wird einstimmig durch die Gründungsväter entschieden. Die Beiträge werden nicht zurückerstattet.
§ 6 Ausschluss von Mitgliedern
1. Ein Ausschluss kann insbesondere aufgrund vereinsschädigenden Verhaltens erfolgen. Dies liegt beispielsweise in der Nichtbeachtung dieser Satzung vor.
2. Der Vorstand entscheidet in letzter Instanz über den Ausschluss von Mitgliedern.
§ 7 Rechte und Pflichten von Mitgliedern
1. Jedes Mitglied hat das Recht an Clubveranstaltungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und sein Stimmrecht auszuüben.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet…
• die Satzung und Beschlüsse des Fanclubs zu befolgen
• die festgelegten Beiträge von FÜNF EURO monatlich zu entrichten.
• dem Ansehen des Clubs keinen Schaden zuzufügen.
• den Schaden, den es grob fahrlässig oder vorsätzlich dem Fanclub oder den von Mitgliedern zur Verfügung gestellten Einrichtungen verursacht, zu ersetzen.
3. Wer seinen Pflichten als Mitglied nicht nachkommt, ist von allen Aktionen und Vorteilen des Clubs ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
Der Fanclub übernimmt keine Haftung für Sachbeschädigungen und Körperverletzungen jeglicher Art vor, während und nach einer Veranstaltung.
§ 9 Organisation
Organe des Fanclubs sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Gründungsväter.
§ 10 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung soll am Ende des Geschäftsjahres beim 1. Vorsitzenden stattfinden.
2. Notwendige Tagesordnungspunkte sind:
• Die Entlastung des Vorstandes mit Jahresbericht und Kassenbericht
• Wahlen
3. Die Jahreshauptversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
§ 11 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus…
• Dem 1. Vorsitzenden (Präsident)
• Dem 2. Vorsitzenden
• Dem Eventmanager
• Dem Schriftführer
• Dem Kassenwart
2. Alle Vorstandsmitglieder werden aus 2 Jahre gewählt. Wiederwahlen sind zulässig.
§ 12 Gründungsväter
1. Dirk Kuper, Paul Müller, Maik Voß, Karsten Kremers, Lukas Hanenkamp, Patrick Lonemann, Manuel Rothlübbers, Frank Rothlübbers, Frank Schwering, Thorsten Meiners, Christian Middendorf und Alexander Westhuis bilden die Gründungsväter.
2. Die Gründungsväter haben Beiträge ab Januar 2010 zu bezahlen.
§ 13 Sonstiges
1. Der Trinkspruch ist "Abfahrt 23!!!"
2. Wer bei Clubveranstaltungen den Clubnamen des Gelsenhausener Vereins ausspricht bezahlt einen Euro in das Phrasenschwein.
3. Phrasen kosten 50 Cent.
4. Phrasen dürfen direkt zitiert werden.
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